Tierkörpersammelstellen im Bezirk Mödling

Das Bezirkskonzept des Abfallwirtschaftsverbandes Mödling basiert auf sechs Sammelstellen.


Mit der neuen Regelung wird die Tiermaterialienverordnung in Verbindung mit dem Niederösterreichischen Konzept in Einklang gebracht.
Die sechs Sammelstellen sind mit den öffentlichen Einrichtungen der Altstoffsammelzentren in Breitenfurt, Hinterbrühl, Kaltenleutgeben, Mödling, Perchtoldsdorf und Vösendorf gekoppelt.

Was darf nun in die Sammelstelle eingebracht werden und wer darf die Sammelstellen benutzen?:

Materialien, die in die Behälter eingebracht werden können und zwar von jedermann kostenfrei und zu den angegebenen Betriebszeiten:

Solange es sich um folgende Materialien handelt:

  • Tote Tiere (verendete oder getötete Tiere):
  • Dazu zählen tote Heimtiere, ggf. auch tote Nutztiere in Kleinstmengen
  • tierische Abfälle aus Haushalten (nur in Kleinstmengen) und
  • tote Wildtierkörper, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist. 
  • Siedlungsabfälle tierischer Herkunft (z.B. verdorbener Kühltruheninhalt)

Die Materialien müssen ohne Verpackung in die Behälter eingebracht werden!

Unbeachtet der Sammelstellen dürfen in Niederösterreich nach wie vor tote Heimtiere (Hunde, Katzen, Hasen, Meerschweinchen, etc.) ohne jegliche Gewichtsbeschränkung auf eigenem Grund und Boden ordnungsgemäß vergraben werden.


Tote Nutztiere, egal ob verendet oder getötet, sind in jedem Fall ablieferungspflichtig und werden auch im Regelfall direkt am Ort des Anfalls abgeholt.

Große Heimtiere (> 35 kg) werden ebenfalls direkt am Anfallsort durch die Saria GmbH (Tel. 02272/64271) abgeholt. Eine Meldung an die Gemeinde ist ebenfalls erforderlich.

Berechtigte Personen zur Abgabe von tierischen Materialien:

  • müssen in NÖ einen Haushalt führen (in Standort- oder Einzugsgemeinde)
  • ablieferungspflichtige Materialien im Sinne der Tiermaterialien VO 
  • die Beseitigung aus Mitteln der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe bestritten wird  
  • Jäger, Bedienstete der Straßenmeistereien und Tierärzte (und ggf. andere), die im Dienste Dritter oder der Öffentlichkeit tätig sind

Was keinesfalls in die Behälter eingebracht werden darf: Gewerbliche Schlacht- und Fleischverarbeitungsabfälle, seuchenverdächtige Tiere, Verpackungen, Restmüll, …


Tierkörperbeseitigungs (TKB) - Sammelstellen im Bezirk Mödling

ASZBreitenfurt2384Georg Sigl-Str. 6002239-
4644
Weißmann
Christian
Mo. 16.00-18.00
Mi 13.00-16.00
Fr  09.00-12.00
Sa. 08.00-12.00 Uhr

ASZHinterbrühl2371Sparbach 9102236-
26249-0
Muck
Reinhard
Di 09:00-17:00
Sa 09.00-14.00

ASZKaltenleutgeben2391Hauptstraße 17902238-
71213-0
Lechner
Josef
Di und Do: 6.00-12.00, 13.00-19.00;letzter Sa im Monat 8.00 - 11.00

MUMMödling2353Viaduktstrasse 502236-
25766
Scholl
Otto
Mo bis Fr 8.00-16.00
Sa von 8.00 bis 14.00

ASZPerchtoldsdorf2380Langäckerstrasse/ Vierbatzstraße01-86683-
DW 430 oder 434
Mold
Gerhard
durchgehend geöffnet


ASZVösendorf2331Johannisweg 101-69903-39Fras
Ronald
Mo-Do 13.00-15.00,
Sa 8.00-11.00


Auskünfte auch unter: Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltangelegenheiten im Bezirk Mödling: Kampstraße 1, 2344 Maria Enzersdorf; Tel.: 02236/73940-0; Fax DW 16; email: office@gvamoedling.at; www.abfallverband.at/moedling