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Die feuerpolizeiliche Beschau ist eine in regelmäßien Abständen durchgeführte, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Bauwerke auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken, sowie der Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten.
Das NÖ Feuerwehrgesetz (NÖFG) § 15 verplichtet die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre) durchzuführen. Zuständig ist jener Rauchfangkehrer der mit der Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 17 NÖ FG (Kehrverpflichtung) beauftragt wurde.
Eine schriftliche Verständigung mit dem jeweiligen Termin für die feuerpolizeiliche Beschau wird rechtzeitig vom zuständigen Rauchfangkehrer im Auftrag der Gemeinde an den Hauseigentümer versandt.
Alle Informationen zur Feuerbeschau finden Sie in der Broschüre anbei.
Broschüre Feuerbeschau (415 KB) - .PDF
28.04.2026