Veranstaltungen sind 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin auf der Marktgemeinde Hinterbrühl anzumelden!
Hinweis: Seit 1.1.2007 ist ein neues Veranstaltungsgesetz gültig. Das Gesetz (§13 des NÖ Veranstaltungsgesetzes LGBL. 7070-0) finden Sie auszugsweise im Magistrat St. Pölten oder unter der NÖ Gemeindeverwaltungsschule.
Veranstaltungsmeldungen
Veranstaltungsmeldung allgemein
Veranstalungsmeldung Vernissagen, Lesungen, etc.
Anmietungen Anningersaal
Veranstaltungsmeldung Anningersaal