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Bild von Tumisu / Pixabay
Wer ist wahlberechtigt?
Österreicherinnen und Österreicher, die am Stichtag, 09.07.2024, in der Hinterbrühl den Hauptwohnsitz hatten, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben bzw. Auslandsösterreicherinnen und Auslandösterreicher, die in der Wählerevidenz der Marktgemeinde Hinterbrühl eingetragen sind.
Wann und wo wird gewählt?
Die Nationalratswahl findet am Sonntag, dem 29. September 2024 statt.
Die Marktgemeinde Hinterbrühl ist in fünf Wahlsprengel aufgeteilt. Sie werden noch mit einem persönlichen Schreiben informiert, welchem Wahlsprengel Sie angehören und wo sich Ihr Wahllokal befindet.
Wahlzeiten:
Wahlsprengel 1 bis 3: Volksschule Hinterbrühl; 7:00 bis 16:00 Uhr
Wahlsprengel 4: neues Gemeindehaus, Weissenbach 106 ; 8:00 bis 14:00 Uhr
Wahlsprengel 5: ehemaliges Gemeindeamt, Sparbach 15 ; 8:00 bis 14:00 Uhr
Besondere Wahlkommission: 9:00 bis 12:00 Uhr
Bitte bringen Sie zur Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis mit!
Wann und wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Wahlkarten können folgendermaßen beantragt werden:
Wahlkartenantrag[20].pdf herunterladen (0.41 MB)
Wahlkartenantrag_mit_Vollmacht[1].pdf herunterladen (0.41 MB)
Ein Identitätsnachweis ist jeweils erforderlich!
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser wählen!
Die Wahlkarte ist voraussichtlich ab 02.09.2024 erhältlich.
Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte ist folgendermaßen möglich:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bürgerservice der Marktgemeinde Hinterbrühl unter der Tel. 02236 26249-24 oder -25 zur Verfügung.
Alle Informationen auch in der anliegenden Aussendung des Bundesministerium Inneres anbei.
BMI Informationen Nationalratswahl (1,72 MB) - .PDF
21.08.2024