Hundeabgabe und Hundemarken

Hundeabgabe:

  1. Für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
  2. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach
    §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 160,00 pro Hund
  3. Für alle übrigen Hunde jährlich € 52,00 pro Hund
    Werden vom Hundehalter mehrere Hunde gehalten, so beträgt
    die Hundeabgabe für jeden weiteren Hund, der nicht als Nutzhund oder Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz gilt € 62,00 pro Hund.
  4. Für die Hundemarke wird ein Entgelt von € 2,10 eingehoben.

Die erste Abgabe sowie die Gebühr für die Hundemarke muss bei der Anmeldung im Bürgerservice entrichtet werden. Für die folgenden Jahre wird die Hundeabgabe jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres vorgeschrieben. Die Abmeldung eines Hundes muss schriftlich bis zum Ende eines Kalenderjahres angezeigt werden. Sollte dies verspätet oder gar nicht erfolgen, wird die Abgabe weiterhin vorgeschrieben und ist auch zu entrichten.

       

Zuständig