Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt820,00 € pro m²

Zuständig

ab 01.01.2021

Die Aufschließungsabgabe ist ein Beitrag zu den Herstellungskosten der öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehsteig, Abstell- und Grünflächen), der Straßenentwässerung- und beleuchtung.

Die Aufschließungsabgabe ist grundsätzlich nur einmal zu entrichten.

Eine Ergänzungsabgabe ist dann fällig, wenn entweder das Gesamtausmaß oder die Zahl der Bauplätze vergrößert wird.