Gemeindeverbürgter Kredit für Privatpersonen

Richtlinien betreffend die Gewährung Gemeindeverbürgter Kredite für Privatpersonen der Marktgemeinde Hinterbrühl Beschluss des Gemeinderates vom 24.03.2009


1. Zweck 

1.1. Teilfinanzierung für Neubau, Aus- und Umbau von Ein- und Mehrfamilienhäusern
1.2. Anzahlung für eine Genossenschaftswohnung
1.3. Ankauf einer Eigentumswohnung
1.4. Adaptierungskosten einer Hauptmiet- oder Eigentumswohnung
1.5. Kanalerrichtungskosten und Kanalanschlussgebühr
1.6. Aufschließungskosten
1.7. Erneuerung von Fassaden
1.8. Althaussanierung

2. Allgemeine Voraussetzungen

2.1. Österreichische Staatsbürgerschaft des Kreditwerbers oder die eines anderen EU-Staates
2.2. Großjährigkeit des Kreditwerbers
2.3. Nachweis einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit
2.4. Lage der Wohnung oder des Eigenheims im Gebiet der Marktgemeinde Hinterbrühl
2.5. ständiger ordentlicher Wohnsitz in Hinterbrühl während der letzten fünf Jahre

3. Weitere Voraussetzungen

3.1. Die Gemeinde kann die Beibringung von Sicherheit und Bürgen verlangen.
3.2. Für die Erneuerung von Hausfassaden muss ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden.
3.3. Bei allen Kreditzwecken muss das eigene Wohnbedürfnis befriedigt werden.
3.4. Das monatliche Familieneinkommen bzw. das monatliche Einkommen der Lebensgemeinschaft darf EUR 2.180,-- netto nicht überschreiten. Diese Begrenzung erhöht sich jedoch für jedes unterhaltsberechtigte, im gemeinsamen Haushalt wohnende Kind um EUR 363,-- netto.
3.5. Das Darlehen kann von einer Familie (Haushalt) nur einmal in Anspruch genommen werden.

4. Höhe und Bedingungen des Kredits

4.1. Die Kreditgewährung erfolgt höchstens bis EUR 7.300,-.
4.2. Die Marktgemeinde Hinterbrühl leistet einen Zinsenzuschuss nach folgender Formel Hälfte der tatsächlichen Zinsen, höchstens aber bis zu einem Bankzinssatz von 6 % (3 %)
4.3. Die Laufzeit beträgt höchstens zehn Jahre.
4.4. Die Rückzahlung des Kredits hat innerhalb von 60 Tagen nach Zuweisung in monatlichen Raten zu erfolgen.
4.5. Der Kredit wird zur sofortigen Rückzahlung fällig, wenn der Kreditwerber mit drei Raten trotz Mahnung im Rückstand ist.
4.6. Sämtliche mit der Kreditgewährung entstehenden Kosten, Steuern und Gebühren gehen zu lasten des Kreditwerbers und der mitverpflichteten Person.
4.7. Sollte der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit seinen ständigen Wohnsitz außerhalb des Gemeindegebietes verlegen, erlischt der Zinsenzuschuss sowie die Bürgschaftsübernahme der Marktgemeinde Hinterbrühl.
4.8. Jegliche die Förderungsvoraussetzungen und -umstände betreffenden Änderungen sind umgehend der Marktgemeinde Hinterbrühl schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Sollte dies verabsäumt werden, können die bereits geleisteten Zuschüsse nachträglich durch die Marktgemeinde Hinterbrühl vom Kreditwerber rückgefordert werden.

5. Art der Gewährung

5.1. Die Kreditgewährung erfolgt durch ein Kreditinstitut, wobei es dem Kreditwerber freigestellt wird, bei welchem Kreditinstitut er den Kredit in Anspruch nehmen will.
5.2. Die Marktgemeinde Hinterbrühl erklärt sich diesen Kreditinstituten bereit, eine Ausfallsbürgschaft zu übernehmen, wenn für jeden einzelnen Kreditwerber eine Ablebensversicherung abgeschlossen wird.
5.3. Die Ausfallsbürgschaft umfasst das Kreditkapital, Zinsen bis zum Höchstausmaß, das sich aus der Formel [ Sekundärmarktrendite + 2 % ] ergibt und die dem Institut entstehenden Kosten und Gebühren, soweit sie im Sparkassenwesen üblich sind.
5.4. Die Auszahlung des Kredits erfolgt nicht in barem Geld, sondern wird von dem betreffenden Kreditinstitut direkt an die Marktgemeinde Hinterbrühl, an die Wohnungsgenossenschaften bzw. an Gewerbetreibende überwiesen.
5.5. Die Überwachung des Kreditfalles, Einhebung der Rückzahlungsraten, bei Bedarf eine Fälligstellung nach Einmahnung und Klageführung erfolgt durch das betreffende Kreditinstitut.

6. Behandlung der Anträge

6.1. Die Einreichung der Anträge (Kreditantrag sowie Ansuchen um Haftungsübernahme und Zinsenzuschuss) erfolgt beim Gemeindeamt Hinterbrühl.
6.2. Entspricht ein Antrag diesen Richtlinien, so entscheidet der Gemeinderat über die Haftungsübernahme und den Zinsenzuschuss durch die Marktgemeinde Hinterbrühl.

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