Kanalbenützung Regenwasser

Zuständig

10% der Schmutzwassergebühr

ab 01.01.2021

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr, welche im Vorhinein in vierteljährlichen Teilzahlen, und zwar bis zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober, zu entrichten.

Die Kanalbenützungsgebühr knüpft an die Tatsache der Kanalbenützung.