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ab 01.01.2021
Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr, welche im Vorhinein in vierteljährlichen Teilzahlen, und zwar bis zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober, zu entrichten.
Die Kanalbenützungsgebühr knüpft an die Tatsache der Kanalbenützung.