Gebühren, Tarife - Kanalgebühren

Für die mögliche Benützung der örtlichen Kanalisation ist eine jähr­liche Kanal­benützungs­gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der Größe des Hauses. Be­messungs­grundlage ist nach dem NÖ Kanal­gesetz 1977 die Summe aller an die Kanal­anlage ange­schlossenen Geschoß­flächen. Die Verrechnungs­einheit ist ein Quadrat­meter.

Fälligkeiten: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

Die Liegen­schafts­eigen­tümer oder Zustell­bevoll­mächtigten erhalten recht­zeitig vor Fällig­keit Last­schrift­anzeigen, die über Art und Höhe der fällig werdenden Beträge (nicht nur der Kanal­gebühren) infor­mieren. Gleich­zeitig wird ein Erlag­schein mit­ge­sandt, der die Begleichung der Gemeinde­abgaben verein­facht. Auf Wunsch werden die fälligen Abgaben­beträge vom Konto eingezogen. Damit ist das recht­zeitige Ein­langen am Gemeinde­konto gewähr­leistet.

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